Vereinsführung

Professionalisierung durch Unterstützung

Die Anwendung dieser Regelungen macht die Vereinsarbeit nicht augenblicklich professionell, sie wird jedoch effektiver.

Um eine Professionalität auf lange Sicht sicherzustellen, müssen die Aktivitäten breiter angelegt, besser organisiert und koordiniert werden.

Diese Arbeit ist jedoch nicht dauerhaft durch ehrenamtliche Tätigkeit realisierbar.

Daher muss es langfristiges Ziel sein, hauptamtliche Mitarbeiter*innen einzustellen (z.B. Geschäftsführer*in).

Eine Möglichkeit wäre die sogenannte Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren. Diese gibt es beispielsweise in Köln; sie richtet sich an Wohlfahrtsverbände, eingetragene Vereine oder sonstige Einrichtungen, die Begegnungsstätten betreiben und fördert die interkulturellen Zentren bei der Erfüllung von Mindestvoraussetzungen. Ein Verein kann als Interkulturelles Zentrum anerkannt werden, wenn die Angebote der Integration von Migrant*innen, Aussiedler*innen sowie dem interkulturellen Austausch aller Bevölkerungsgruppen dienen. Dies soll in der Gesamtheit zu einem friedlichen und gleichberechtigten Zusammenleben aller Menschen der Stadt beitragen. Durch die Förderung können z.B. Mietkosten, Mietnebenkosten oder Personalkosten beglichen werden. Zu den Fördervoraussetzungen gehört z.B., dass das Zentrum mindestens 40 Wochen im Jahr, mindestens 15 Stunden an mindestens drei Tagen in der Woche geöffnet sein muss. Davon müssen mindestens zehn Stunden in der Woche Programmangebote (z.B. kostenlose soziale Beratung oder Sprachförderung) sein. Über weitere Förderkriterien und Voraussetzungen sollten Sie sich örtlich informieren.

Informationen zu Interkulturellen Zentren in NRW finden Sie unter
http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/Interkulturelle_Zentren/index.php
Für die Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/2/integration/interkulturelle-zentren/08295/
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung und/oder bei den Integrationsausschüsse vor Ort über ähnliche Förderungsmöglichkeiten.

Zudem könnten Mitgliedschaften in oder Kooperationen mit anderen Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen Vorteile für Migrant*innenselbstorganisationen bringen und die Arbeit professionalisieren. Zu nennen ist hier beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. Einer seiner Tätigkeitsfelder ist die Migrantenselbsthilfe. Der Bereich umfasst vor allem eine Fachberatung (Einzel- und Gruppendienstleistung).

Einzeldienstleistungen richten sich an einzelne Vereine und befassen sich u.a. mit folgenden Bereichen:

• Unterstützung beim Zugang und Erhalt von öffentlichen und privaten Mitteln
• Projektberatung
• Hinweise auf Vernetzungs- und Kooperations- möglichkeiten
• Hilfen und Vertretungen gegenüber Politik, Verwaltung und sonstiger Fachöffentlichkeit
• Krisenmanagement

Gruppendienstleistungen richten sich an mehrere Organisationen und finden meist in Form von Weiter- und Fortbildungsseminaren statt:

• Migrant*innenselbstorganisationen &
Zeitmanagement
• Vorstand als Arbeitsteam - Aufgabenverteilung und Wirkung nach außen
• Erstellung von Verwendungsnachweisen für Projekte
• Öffentlichkeitsarbeit in Migrantenselbstorgani- sationen

Durch die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband erlangt man Zugang zu einem breiten Netzwerk mit Hilfen vor Ort. Die Mitgliedschaft ist mit einem jährlichen Beitrag verbunden, bringt jedoch viele Vorteile mit. Daher sollten die Alevitischen Gemeinden vor Ort die Mitgliedschaft beim Paritätischen anstreben.

Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Mitgliedschaft im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband unter

Der Paritätische Gesamtverband:
www.der-paritaetische.de/

Der Paritätische auf Landesebene:
www.paritaet-nrw.org/
www.paritaet-hessen.org/
www.rps.paritaet.org/
www.paritaet-bayern.de/
www.paritaet-bw.de/
www.paritaetischer.de/ (Niedersachen)
www.paritaet-bremen.de/
www.paritaet-hamburg.de/
http://www.paritaet-sh.de/
http://www.paritaet-berlin.de/

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, in die Liste der Empfänger von Bußgeldern aufgenommen zu werden. Im Rahmen eines juristischen Verfahrens verhängte Bußgelder können an gemeinnützige Träger verteilt werden. Vereine können zu diesem Zweck nur beim Präsidenten eines Amtsgerichts die Aufnahme in das Verzeichnis der Bußgeldempfänger beantragen. Das Verzeichnis steht Strafkammern, Schöffengerichten und Richter*innen zur Verfügung, die darüber entscheiden, welche der Organisationen welche Zuwendungen aus Bußgeldern erhalten sollen. Es ist vorteilhaft, wenn die Organisation Richter*innen bekannt ist, da diese in der Regel Bußgelder an ihnen bekannte Organisationen überweisen. Zu diesem Zweck kann man sie auf die Einrichtung aufmerksam machen.

Einzureichen sind die folgenden Unterlagen:

• Name, Anschrift und Kontonummer
(Zahlkarten des Spendenkontos)
• Satzung / Statut
• Eintragung ins Vereins- bzw. Handelsregister
• Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Folgende Erklärungen sind gegenüber dem Gericht abzugeben:

Der Antragsteller verpflichtet sich,
• alle für die steuerliche Vergünstigung wesentlichen Änderungen von Satzungsbestimmungen mitzuteilen,
• auf Anfrage Rechenschaft über die Verwendung der Zuwendungen abzugeben,
• mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden zu sein.