Satzungen

Die Satzung als Grundlage

Die internen Arbeitsprozesse sind stark von der Satzung abhangig. Diese beinhaltet bestimmte Muss- und Soll-Kriterien. Abgesehen von diesen Kriterien können die Vereine ihre Arbeit selbst bestimmen, solange sie dies in die Satzung aufnehmen. Die Satzung gibt somit die Grundlagen der Vereinsarbeit vor und muss in der vorliegenden Form umgesetzt werden, weder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen noch diesen widersprechen.
Daher ist ein wesentlicher Bestandteil einer effizienten Vereinsarbeit, die Arbeitsprozesse anhand der Satzung zu führen. Diese wurde nämlich von den Mitgliedern mitbestimmt und hat somit eine demokratische Legitimation. Um die Arbeit in den Gemeinden zu professionalisieren, sollten daher bestimmte Regelungen in die Satzung aufgenommen werden und Anwendung finden.

Zu diesen gehören u.a. folgende Punkte:

Der Vorstand muss in geregelten Abständen (z.B. zwei- oder viermal im Monat) Vorstandssitzungen abhalten.

Dabei muss die Tagesordnung bereits vorher bekannt sein; nicht teilnehmende Mitglieder des Vorstandes müssen die Möglichkeit bekommen, schriftlich Vorschläge einzureichen.

Das Protokoll einer Sitzung muss getroffene Arbeitsaufteilungen und Beschlüsse beinhalten; es muss darüber abgestimmt werden und dann jeder/jedem TeilnehmerIn zugänglich gemacht werden.

Festgelegte Arbeitsaufteilungen müssen zu Beginn der nächsten Sitzung überprüft werden (erledigt/nicht erledigt?); bei Nichterledigung unterstützende Hilfe anbieten.

Zudem sollten die Mitglieder stärker in die Arbeit einbezogen werden; daher sollten Mitgliederver- sammlungen nicht nur zum Zwecke von Wahlen einberufen, sondern in regelmäßigen Abständen (z.B. zweimal im Jahr) stattfinden; damit Vereinsmitglieder die Leitlinien der Vereinsarbeit mit festlegen und Beschlüsse mit fassen können. Sie müssen außerdem auch Aufgaben übernehmen und den Vorstand unterstützen.

Die Mitglieder könnten zudem über Beschlüsse und Ergebnisse des Vorstandes informiert werden (z.B. per Mail oder Mitglieder-Rundbrief).