Projektvorbereitung

Planung:

Bevor die Umsetzung des Projektes beginnen kann, müssen verschiedene Punkte und Aspekte genauestens geplant werden. Wichtig hierbei sind vor allem:

• Klare Definition von Aufgaben und Ressourcen
• Aufteilung von Aufgaben in Teilaufgaben, um diese dann unter den MitarbeiterInnen und Mitgliedern des Vereins zu verteilen
• Bestimmung der Projektleitung (Gesamtverantwortung und –überblick)
• Festlegung von Meilensteinen
• Anfertigung eines vollständigen Projektplans
• Einrichtung eines verbindlichen Systems der Buchführung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung

Realisierung:

In dieser Phase wird das Projekt umgesetzt, dies geschieht meist nach Genehmigung des Projektes. Die Phase erfordert:

• Eine Steuerung und Kontrolle der Teilprojekte/ Teilaufgaben und des Gesamtprojektes.
• Frühe Erkennung und Lösung von auftretenden Problemen
• Fortlaufende Aktualisierung der Planung und so- mit Korrigieren von Schwachstellen
• Fortlaufende Buchführung, um immer einen aktuellen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu haben.

Abschluss:

Wie zu Beginn beschrieben, ist eine der wichtigsten Eigenschaften eines Projektes der festgelegte Zeitraum. Ein Projekt beginnt und endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mit der Beendigung müssen die Ziele des Projektes erreicht sein und alle finanziellen Angelegenheiten beendet sein. Zudem muss der sogenannte Verwendungsnachweis erstellt worden sein. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, welcher die Ein- und Ausgaben auflistet. Ein ordnungsgemäßes Ende des Projektes gehört zu den wichtigsten Punkten der Projektarbeit. Wichtig dabei sind u.a.:

• Motivation der MitarbeiterInnen bis zum Ende beibehalten.
• Korrekte Abrechnung und Erstellung des Verwendungsnachweises
• Öffentlichkeitsarbeit und Ergebnispräsentation
• Dokumentation und Evaluation des Projektes

Wer kann Projektmittel beantragen?

In der Regel ist es für Privatpersonen nicht möglich, Projektmittel zu beantragen. Öffentliche Mittel sind daher für eingetragene juristische Personen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts vorgesehen bzw. vorbehalten.

Natürliche Personen:

Als natürliche Personen gelten alle Personen in der Bevölkerung. Sie sind rechtsfähig, d.h., sie besitzen bestimmte Rechte und Pflichten. Natürliche Personen können beispielsweise Geld und Grundstücke besitzen und vor Gericht klagen, aber auch angeklagt werden.

Juristische Personen des Zivilrechts:
Daneben gibt es den Begriff der juristischen Person des Zivilrechts. Jeder eingetragene Verein gilt als juristische Person des Zivilrechts. Des Weiteren gelten auch GmbHs und eingetragene Genossenschaften als solche. Durch Eintragung im Vereinsregister (bei Vereinen) erlagen sie die Rechtsfähigkeit, d.h., sie werden wie natürliche Personen behandelt (s.o.).

Juristische Person des öffentlichen Rechts:
Daneben gibt es noch den Begriff der juristischen Person des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sind in diesem Zusammenhang eher nebensächlich.
Dadurch, dass jede eingetragene Migrantenselbstorganisation eine juristische Person des Zivilrechts ist, kann sie Projekte beantragen und umsetzen. Voraussetzung ist lediglich die Gemeinnützigkeit des Vereins, die mit einem Freistellungsbescheid vom Finanzamt bewiesen ist.