Projektfinanzierung

Arten der Projektförderung

Auch bei der Finanzierung der Projekte gibt es Unterscheidungen. Hierbei sind die wichtigsten im Folgenden aufgelistet:

Anteilsfinanzierung

Bei einer Anteilsfinanzierung wird für einen bestimmten Betrag der Projektausgaben eine Zuwendung gewährleistet. Dieser Betrag ist meistens auf einen Höchstanteil festgelegt und darf nicht überschritten werden.

Beispiel:

Für ein Projekt sind 10.000 Euro Ausgaben eingeplant. Ein Zuwendungsgeber übernimmt 50% der Ausgaben, d.h. 5.000 Euro. Dadurch, dass 50% von 10.000 Euro vorgesehen sind darf dieser Betrag nicht überschritten werden. Falls 8.000 statt 10.000 Euro ausgegeben werden, reduziert sich die Anteilsfinanzierung auf 4.000 Euro (Also 50 % von 8.000 Euro). Falls sich der Betrag jedoch auf 12.000 Euro erhöht, bleibt der Finanzierungsanteil von 5.000 Euro bestehen; es erhöht sich lediglich der Eigenmittelanteil auf 7.000 Euro.

Fehlbedarfsfinanzierung

Eine Fehlbedarfsfinanzierung dient dazu, einen Betrag, der von Trägerseite nicht aufgebracht werden kann, zu finanzieren. Der Anteil der Finanzierung ist oftmals auf einen bestimmten Prozentsatz festgesetzt und darf nicht überschritten werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Fördermittel erst nach Verbrauch des Eigenanteils genutzt werden können.

Beispiel:

Für ein Projekt werden 20.000 Euro eingeplant, wovon der Träger jedoch nur 5.000 Euro tragen kann, d.h. 25 %. Es wird von einem Zuwendungsgeber eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 75 %, in diesem Falle 15.000 Euro zugesichert. Die Summe ist somit auf höchstens 15.000 Euro festgeschrieben. Diese 15.000 bekommt der Verein erst nach Verbrauch seines Eigenanteils in Höhe von 5.000 Euro. Falls die Projektkosten niedriger ausfallen, als geplant, muss der Verein die Differenz an den Zuwendungsgeber zurückzahlen. Falls sich jedoch mehr Kosten ergeben, muss der Träger seinen Eigenanteil um genau diese Differenz aufstocken, da der Zuwendungsgeber höchstens 15.000 Euro bereitstellt.

Festbetragsfinanzierung:

Wie der Name schon aussagt, beteiligt sich bei einer Festbetragsfinanzierung ein Zuwendungsgeber mit einem Festbetrag an den Projektausgaben. Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich sind. Der Empfänger muss dem Geldgeber nichts zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Die Gesamtausgaben bleiben unter dem Zuwendungsbetrag.

Beispiel:

Ein Projekt mit Ausgaben in Höhe von 10.000 Euro soll durchgeführt werden. Ein Geldgeber sagt eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro zu. In diesem Fall hätte der Empfänger einen Eigenanteil von 5.000 Euro. Wenn am Ende des Projektes nur 7.000 Euro ausgegeben wurden (statt der zuvor geplanten 10.000 Euro), wird erst der Festbetrag von 5.000 Euro herangezogen. Die restlichen 2.000 Euro (Gesamtausgaben-Festbetrag) muss dann der Verein selbst tragen. Somit verringert sich der Eigenanteil des Vereins von 5.000 auf 2.000 Euro.

Vollfinanzierung:

Bei einer Vollfinanzierung werden alle im Projekt anfallenden Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag vom Geldgeber übernommen. Sollte der Empfänger weniger Ausgaben haben, wird der Zuwendungsbetrag dementsprechend reduziert.

Beispiel:

Für ein Projekt werden 10.000 Euro benötigt, die von einem Mittelgeber zu 100 % übernommen werden. Falls nur 8.000 Euro ausgegeben werden, werden 8.000 Euro vom Mittelgeber übernommen. Bei Überschreitung des vorher festgesetzten Projekthaushaltes muss der Träger die Differenz selbst übernehmen, d.h., dass bei 11.000 Euro Ausgaben im Projekt der Träger die Differenz, also 1.000 Euro, selbst übernehmen muss.

Möglichkeiten der Projektfinanzierung

Bei jeder Projektidee stellt sich die Frage nach der Finanzierungsmöglichkeit des Vorhabens. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird.

Öffentliche Förderung

Eine Variante der Projektfinanzierung ist die Öffentliche Förderung. Hierbei bestehen vier Ebenen:

• Kommunal: Auf kommunaler Ebene gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten oder kleineren Vorhaben. Deshalb ist es ratsam, hier direkt bei der jeweiligen Kommune bzw. Stadtverwaltung anzufragen. Zudem könnten auch lokale Stiftungen oder Sparkassen um Finanzierungshilfen gebeten werden. Die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeiräte bieten in der Regel hierbei direkte Hilfen an.

• Land: Auf Landesebene sieht es von Bundesland zu Bundesland anders aus. NRW hat beispielsweise ein Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, welches Projekte im Bereich der Integration fördert. Jede Projektidee muss beim richtigen Geldgeber beantragt werden, d.h., dass es Sinn macht, ein Projekt beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen, wenn es um Jugendarbeit geht. Dieser Punkt gilt für jede Finanzierungsanfrage auf allen Ebenen.

• Bund: Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erste Anlaufstelle für Migrantenselbstorganisationen. Das Bundesamt hat jedes Jahr verschiedene Ausschreibungen, die verschiedene Projektvorhaben in bestimmten Bereichen (z.B. gesellschaftliche Teilhabe) mit verschiedenen Beträgen unterstützen, die Höhe der Finanzierung kann dabei variieren. Aber auch andere Ministerien wie z.B. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben immer wieder Förderprogramme, die Migrantenverbände ansprechen.

• Europa: Die Projekte auf europäischer Ebene sind zumeist auf größere Vorhaben ausgerichtet. Es gibt im Bereich der Integration jährliche Ausschreibungen vom Europäischen Integrationsfonds (EIF), Europäischen Flüchtlingsfonds (ERF) und Europäischen Sozialfonds (ESF). Die zuständige Behörde hierfür ist in Deutschland das bereits genannte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Beispiele auf Bundesebene

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.bmas.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de

Beispiele für das Land NRW

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mais.nrw.de
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mfkjks.nrw.de

Beispiel für die Kommune Köln

Stadt Köln
www.stadt-koeln.de

Stiftungen

Aktion Mensch
www.aktion-mensch.de
Bertelsmann Stiftung
www.bertelsmann-stiftung.de
Imhoff Stiftung
www.imhoff-stiftung.de
Mercator Stiftung
www.stiftung-mercator.de
Robert Bosch Stiftung
www.bosch-stiftung.de
VolkswagenStiftung
www.volkswagen-stiftung.de
Freudenberg Stiftung
www.freudenbergstiftung.de
Gemeinnützige Hertie-Stiftung
www.ghst.de
Körber-Stiftung
www.koerber-stiftung.de
Vodafone Stiftung
www.vodafone-stiftung.de
Otto Benecke Stiftung
www.obs-ev.de
ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius
www.zeit-stiftung.de

Quellen: Krüsmann, Henrike: „Projektmanagement und Konzeptentwicklung.“, in: RAA Brandenburg (Hrsg.): KOMMIT. Das Management-Handbuch für Migrantenorganisationen, Potsdam, September 2008, S. 42-55. Dälken, Michaela/ Klement, Stefan/ Nieth, Jens: Projektbeantragung leicht gemacht. Eine Handreichung für Aktive in Migrantenselbstorganisationen von Drittstaatsangehörigen, Düsseldorf November 2009.

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